Blockschloß

Das Blockschloss ist eine Scharfschalteinrichtung für Alarmanlagen, die durch ihre Konstruktion ein Scharfschalten nur dann erlaubt, wenn alle überwachten Räume ordnungsgemäß verschlossen sind, und gleichzeitig das Betreten bei scharfgeschalteter Anlage verhindert (s. a. Zwangsläufigkeit).

Über eine elektromechanische Verriegelung wird der Schließmechanismus gesperrt, wenn die Alarmanlage keine Freigabe erteilt. Kriterium für diese Freigabe ist, dass alle Zugangsmöglichkeiten zum überwachten Objekt verschlossen sind und keine Personen im Überwachungsbereich erkannt werden. Erst wenn dies der Fall ist, kann das Blockschloss betätigt werden, womit gleichzeitig die Zugangstür verschlossen wird.

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