Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Aufsperrdienst Klein / Schlüsseldienst Michael Klein
I. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Alle Leistungen und Lieferungen der Firma Aufsperrdienst Klein werden auf Grundlage der vorliegenden AGB vorgenommen.
2. Im Bereich des kaufmännischen Geschäftsverkehrs wird Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch
für den Fall, dass diese durch Bestätigungsschreiben übermittelt werden.
3. Hiervon unberührt bleiben Individualvereinbarungen.
II. Lieferzeiten, Teillieferung
1. Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von der Firma Aufsperrdienst Klein nicht zu vertretende Umstände
zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich die Firma Aufsperrdienst Klein bei Eintritt einer dieser
Ereignisse in Lieferverzug befindet.
2. Für den Fall der Leistungsverhinderung im Sinne von Ziffer 1 von mehr als einem Monat sind die FirmaAufsperrdienst Klein und der Kunde berechtigt, bezüglich der in Verzug befindlichen Lieferung
vom Vertrag zurückzutreten. Bei Nichteinhaltung des Liefertermins aus anderen als den in Ziffer 1 genannten Gründe besteht ein Rücktrittsrecht lediglich für den Kunden. Für den Rücktritt durch den
Kunden ist erforderlich, dass er der Firma Aufsperrdienst Klein schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen mit Ablehnungsbegründung gesetzt hat.
3. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist die Firma Aufsperrdienst Klein berechtigt, Teillieferungen zu erbringen.
III. Lieferung, Transport
1. Das Transportunternehmen wird von der Schlüsseldienst Firma Aufsperrdienst Klein unter Ausschluss der Haftung für die Wahl der günstigsten und schnellsten
Versandart bestimmt.
2. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist die Firma Aufsperrdienst Klein
berechtigt, den ihr entstandenen Schaden zu verlangen.
3. Eine Transportversicherung wird die Schlüsseldienst / Schlüsselnotdienst Firma Aufsperrdienst Klein nur auf besondere schriftliche Anweisung und auf Rechnung des Kunden
abschließen.
IV. Vertragsabschluss
1. Alle Angebote der Firma Aufsperrdienst Klein sind freibleibend. Ein Vertragsabschluss erfolgt erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung durch die Schlüsseldienst-Firma Aufsperrdienst Klein. Der
Kunde ist - soweit nicht anders vereinbart - 14 Tage an die Bestellungen gebunden.
2. Die Preisangaben beinhalten alle Steuern und sonstige Preisbestandteile. Zusätzlich fallen Liefer- und Versandkosten an und werden im Rahmen des konkreten Angebots gesondert ausgewiesen.
V. Widerrufsrecht
1. Dem Verbraucher steht nach § 355 BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu welchem der Kunde eine deutliche gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm
entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt worden ist. Die Frist beginnt jedoch nicht
vor dem Tage des Eingangs der Ware beim Verbraucher. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs in
Textform an die oben angegebene Adresse der Firma Aufsperrdienst Klein. Vom Widerruf ausgenommen sind Waren, die nach Vorgabe des Kunden angefertigt wurden.
2. Der Verbraucher hat für eine durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entstandene Verschlechterung Wertersatz zu leisten, es sei denn, die Verschlechterung ist ausschließlich auf die Prüfung
der Ware zurückzuführen.
VI. Rückgabemöglichkeit
Die Firma Aufsperrdienst Klein räumt dem Kunden eine Rückgabemöglichkeit innerhalb von 14 Tagen ein. Jene Rückgabe muss innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ausgeübt werden.
VII. Gewährleistung, Untersuchungspflichten
1. Die Firma Aufsperrdienst Klein gewährleistet im Rahmen der folgenden Bestimmungen, für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungszeit, dass Lieferungen und Leistungen frei von Mängeln im
gewährleistungsrechtlichen Sinn sind.
2. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist erforderlich, dass der kaufmännische Kunde seinen nach §§ 377, 378 HGB bestimmten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
3. Nicht von der Gewährleistung umfasst werden Mängel und Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass der Kunde die Vorschriften über Installation, Hardware- und Softwareumgebung und
Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
4. Die Abwicklung von unberechtigten Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüchen, sofern diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, erfolgt vorbehaltlich einer Nachbelastung der
uns dadurch entstandenen Aufwendungen. Die Firma Aufsperrdienst Klein behält sich eine Weiterberechnung von Kostenpauschalen ihrer Lieferanten in diesen Fällen vor.
5. Reparaturen außerhalb der Gewährleistungszeit sind kostenpflichtig.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Die Firma Aufsperrdienst Klein behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.
2. Die im Eigentum der Firma Aufsperrdienst Klein stehende Vorbehaltsware ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und
Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an die Firma Aufsperrdienst Klein abgetreten, wobei diese die Abtretung annimmt.
3. Die Firma Aufsperrdienst Klein behält sich im kaufmännischen Geschäftsverkehr das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor.
Dabei wird im Zuge des Kontokorrent-Vorbehalts auch der anerkannte Saldo erfasst, sofern Forderungen gegenüber dem Käufer im Rahmen der laufenden Rechnung gebucht werden.
4. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der
Schlüsseldienst Firma (Aufsperrdienst Klein) berechtigt.
5. Wird der Kaufgegenstand mit anderen, nicht im Eigentum der Firma Aufsperrdienst Klein stehenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt die Firma Aufsperrdienst Klein das Miteigentum
an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.
6. Sofern Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen, hat der Kunde auf das Eigentum der Schlüsseldienst-Firma Aufsperrdienst Klein hinzuweisen und diese unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen.
IX. Zahlung, Zahlungsverzug
1. Zahlungen müssen ohne Abzug auf die auf der Rechnung angegebenen Bankkonten der Firma Aufsperrdienst Klein geleistet werden, wobei Wechsel und Schecks ausschließlich erfüllungshalber angenommen
werden. Darüber hinaus ist die Firma Aufsperrdienst Klein berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz resp. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher
nicht beteiligt ist, in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines der Firma Aufsperrdienst Klein entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Der Kunde ist
berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Firma Aufsperrdienst Klein kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
2. Gegenüber Ansprüchen der Firma Aufsperrdienst Klein kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
3. Im kaufmännischen Rechtsverkehr ist ein Zurückbehaltungsrecht und ein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche
ausgeschlossen.
X. Haftung und Haftungsbeschränkungen
Wenn und soweit die Haftung der FirmaAufsperrdienst Klein ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Firma
Freiberger Sicherheitssysteme.
XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden und der Firma Freiberger Sicherheitssysteme bestehenden Vertragsverhältnis ist Erfüllungsort der Sitz der Firma Aufsperrdienst Klein.
2. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Stuttgart ausschließlicher Gerichtsstand für
alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
XII. Software
Bei Lieferung von Software gelten über die vorliegenden AGB hinaus die besonderen lizenzrechtlichen und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Annahme der vorgenannten Ware werden deren
Geltung ausdrücklich anerkannt.
XIII. Anwendbares Recht, Wirksamkeit
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
"Den rufen wir wieder an"
Unser Schlüsselnotdienst ist gratis rund um die Uhr erreichbar unter:
0800/995 995 2
Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular für Ihre Anfragen.
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24 Stunden Schlüsseldienst Michael Klein